Kanal- und Wasseranschlussflächen im Gemeindegebiet Langschlag werden auf den neuesten Stand gebracht

Diese Information ergeht an alle Liegenschaftseigentümer im Bereich der Gemeindekläranlagen- bzw. des Gemeindeortswasserleitungsnetzes:

Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen des NÖ Kanalgesetzes gerecht zu werden und die Ersterhebung der Flächen für den Kanalanschluss und die Kanalbenützungsgebühr lange zurückliegt, werden ab dem Jahr 2026 die Kanal- und Wasseranschlussflächen im Gemeindegebiet Langschlag auf den neuesten Stand gebracht.

Dabei werden die Außenmaße der Gebäude nachkontrolliert, die lt. NÖ Landesgesetz für Kanal als Berechnungsgrundlage der Gebühren herangezogen werden.

Dies ist unter anderem notwendig, da immer wieder bauliche Veränderungen, ohne die gesetzlich vorgesehenen Anzeigen und Meldungen am Gemeindeamt, durchgeführt werden.

Im Zuge der Kontrolle wird ein Termin vereinbart, an dem die jeweilige Liegenschaft neu erfasst wird. Werden dabei Veränderungen festgestellt, wird eine Neuberechnung durchgeführt und mit dem entsprechenden Ergänzungsbescheid vorgeschrieben. 

Durch diese flächendeckende Nachkontrolle der Kanalflächen wird eine Gleichbehandlung aller Bürger*Innen gewährleistet.

Im Zuge dieser Erhebungen wird auch der Bauakt jeder Liegenschaft aktualisiert.

Wie Sie wissen, werden in unserer Gemeinde die Kanal- und Wasserflächen vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung Bezirk Zwettl erhoben. Bezüglich Terminvereinbarung werden sich die zuständige Mitarbeiterin Karin Redl und Mitarbeiter Erwin Haas bei Ihnen melden.

Wir bitten um Mithilfe Ihrerseits, damit die Erhebungen ohne große Verzögerungen erledigt werden können.  

Detailfragen können natürlich vor Ort mit Frau Redl und Herrn Haas abgeklärt werden.

Herzlichen Dank für das entgegengebrachte Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Durchführung.  

https://gvzwettl.at/

25.01.2026