Tierhaltungsförderungen

Besamungsbeiträge laut Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2013:

(rückwirkend per 01.01.2013)

Für Rinder wird bei tierärztlicher Besamung: € 10,00

Für Rinder bei Besamungen durch Besamungstechniker: € 8,33

Eigenbestandsbesamung: € 4,67

Weiters soll bei einem Einsatz eines gekörten Stieres der Betrag von € 4,67 pro belegter Mutterkuh und Jahr ausbezahlt werden. Als Stichtag gilt das Stallregister jeweils zum 1.4. eines Jahres.

für Schweine € 3,63

für Schafe u. Ziegen € 1,00 gewährt.

Die Besamungsbeiträge sollen für eine Besamung pro Brunst (Brunstabstand 21 Tage) und maximal 4 Besamungen pro Laktation gewährt werden.