Bereitstellungsgebühr Wasser

(1)  Der Bereitstellungsbeitrag wird mit  € 14,00  pro m³/h festgesetzt.
(2)  Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbeitrag.
 
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:


Wassermesser- 
 Nennbelastung 
 in m³/h

  
 mal

Bereitstellungs- 
 betrag 
 in € pro m³/h

  
 =

Bereitstellungs- 
 gebühr in €

3

 

          14,00

 

        42,00

17

 

          14,00

 

   
238,00

(Stand 01. Jänner 2017)


Die Einhebung der Wassergebühren wird durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung - Bezirk Zwettl durchgeführt.

Infos unter 02822 / 53 735 oder unter http://www.abfallverband.at/zwettl/

Adresse: 
Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung - Bezirk Zwettl
Industriestraße 4
3910 Zwettl