Beerdigungsgebühr

Zuständig

Auszug aus der derzeit gültigen Friedhofsgebührenordnung laut Gemeinderatsbeschluss vom 22. September 2017:

§ 4 

Beerdigungsgebühren

Die Beerdigungsgebühren (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle) beträgt bei der


 a. Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab

 € 350,00

 b. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 150,00
 c. Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 600,00
 d. Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 200,00
 e. Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 150,00
 f.  Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs. 1 um € 275,00
 

g. Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Freitag ab 12.00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs.1 um 20 %

 


§ 5 

Enterdigungsgebühr 

Die Enterdigungsgebühr für eine Enterdigung (§ 19 Abs. 1 NÖ Bestattungsgesetz 2007) beträgt  das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.