Agrarische De-Minimis-Beihilfen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landwirte können in der Zeit vom Montag, 10. Februar  bis Freitag, 14. Februar 2025 während der Amtsstunden die Gemeindebeiträge zur künstlichen BESAMUNG abrechnen. 

Der Besamungsbeitrag wird für eine Besamung pro Brunst und für maximal 4 Besamungen pro Laktation ausbezahlt. Betrieben, die in der Mutterkuhhaltung einen gekörten Stier einsetzen, wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt. 

Folgende Unterlagen sind erforderlich: 

  • Betriebsnummer 
  • Die Nachweise über die Anzahl der erfolgten Besamungen durch den Tierarzt oder den Besamungstechniker sind nach Namen bzw. Ohrmarkennummern sortiert   mitzubringen
  • Nachweis über Beihilfen im Rahmen eines eventuellen Kalbinnenankaufes
  • Bei gekörten Vatertieren Zuchtbescheinigung und Stallregisterauszug mit Stichtag 01.04.

11.02.2025